Studie "Angemessene Fristen für Stellungnahmen von Interessenvertretungen zu Gesetzesvorhaben"Zu den Grenzen der Verkürzung von Stellungnahmefristen und zur Reformbedürftigkeit des § 47 GGO und des § 70 GO-BT Hintergrund der Studie ist die seit einiger Zeit von Interessenvertretungen vorgetragene Kritik zur Verkürzung der ihnen auferlegten Stellungnahmefristen. Interessenvertretungen wird zwar vielfach noch die Möglichkeit eingeräumt, Gesetzentwürfe zu beurteilen; doch durch sehr kurzfriste Versendungen auch umfangreicher und komplexer Entwürfe bleiben ihnen teilweise nur wenige Tage, in manchen Fällen nur wenige Stunden, um eine Stellungnahme abzugeben. In unter diesen Umständen vorgelegten Stellungnahmen können valide Beurteilungen der zu prüfenden Entwürfe nicht oder nur unzureichend vorgenommen werden. Somit sind in diesen Fällen weder eine wirkliche Interessenvertretung noch ein echter Informationsaustausch zwischen Ministerium bzw. Ausschuss und den betroffenen Interessenvertretungen gegeben. Diese Problematik ist im Zusammenhang mit der allgemeinen Tendenz der Beschleunigung der parlamentarischen Gesetzesberatung zu sehen. Erstmals kritisch auf konkrete Verfahrensverkürzungen reagiert hat das Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen vom 24. Januar 2023 bzw. vom 5. Juli 2023 bezüglich der Gesetzgebungsverfahren zur Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung und zum sogenannten Gebäudeenergieänderungsgesetz, das in der Öffentlichkeit unter der Bezeichnung „Heizungsgesetz“ bekannt ist. In diesen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere Rechte der Abgeordneten und die Notwendigkeit der Öffentlichkeit von parlamentarischen Beratungen be-tont. Wie sich diese Rechtsprechung auf das spezifische Problem der Verkürzung von Stellungnahmefristen für Interessenvertretungen auswirkt, ist bislang ebenso wenig untersucht worden wie das Problem der Fristverkürzungen für Interessenvertretungen generell. Die Studie schließt diese Lücke in der Forschung und untersucht, ob und inwieweit rechtliche Grenzen insbesondere im Lichte der jüngeren Verfassungsrechtsprechung für solche verkürzten Stellungnahmefristen bestehen. Zudem analysiert die Arbeit die bestehenden Regelungen zur Beteiligung von Interessenvertretungen in den entsprechenden Verfahren und überprüft sie auf eine Reformbedürftigkeit. Die Untersuchung legt im Ergebnis eine Reformbedürftigkeit der maßgeblichen Regelungen dar. Sowohl in § 47 GGO als auch in § 70 GO-BT empfiehlt es sich, Passagen einzufügen, die Interessenvertretungen grundsätzlich eine angemessene Zeit zur Vorbereitung ihrer Stellungnahmen ermöglichen. Im Hinblick auf sehr kurze Vorbereitungszeiten für Anhörungen in Ausschüssen zeigt die Studie überdies mit dem Recht der Abgeordneten auf Informationsgewinnung und dem Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit verfassungsrechtliche Grenzen auf. |