Hypertrophie des ärztlichen SozialrechtsIn der Vergangenheit hat der Bundesgesetzgeber unter Rückgriff auf die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Sozialversicherung in immer größerem Ausmaß Regelungen geschaffen, die das ärztliche Berufsrecht tangieren. Die Studie beleuchtet die verfassungs- und europarechtlichen Grenzen solcher sozialrechtlicher Bestimmungen des (zahn)ärztlichen Berufsrechts anhand ausgewählter Beispiele, welche diese Problematik besonders anschaulich verdeutlichen. Zu den untersuchten Regelungen gehören die frühere Bonus-Malus-Regelung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung in Bezug auf Arzneimittelverordnungen, die Sanktionen bei kollektivem Zulassungsverzicht der Vertragsärzte, der Sicherstellungsauftrag im Basistarif der privaten Krankenversicherung und die inzwischen abgeschafften vertragsärztlichen Höchstaltersgrenzen. Dabei werden auch die europarechtlichen Bezüge erörtert. Rezensionsauszug:„Das Sozialrecht hat seine ursprüngliche Gestalt mit begrenzter Funktion mehr und mehr verändert und sich zu einem umfassenden Steuerungsinstrument der Gesundheitsdienste entwickelt; zu einem bundesgesetzlichen Kollektivsystem mit Rationalisierungs- und Kostendruck, das – zudem immerfort nachbesserungsbedürftig und kaum mehr überschaubar – die ärztliche Berufsfreiheit und individuelle Interessen der Patienten in Bedrängnisse bringt und das Landesrecht verkürzt. Das Buch hat das Verdienst, diesen grundlegend zu überdenkenden Zustand eindrucksvoll vor Augen zu führen […].“ Prof. Dr. Dr. h.c. Adolf Laufs, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, in: Medizinrecht (MedR) 2010, S. 449. |