DIGR Logo | Home | Kontakt | Impressum | Sitemap
 
   
 
 
 
Deutsches Institut für
Gesundheitsrecht

Binger Straße 64
14197 Berlin
Telefon: 030 - 83 22 50 55
Fax: 030 - 89 73 18 60
E-Mail: info@digr.de

Handbuch des Krankenversicherungsrechts, 2. Auflage

An diesem zentralen Projekt des DIGR sind insgesamt 26 Autoren aus Rechtswissenschaft und -praxis beteiligt. Die Erstauflage dieses Werks hatte das DIGR zusammen mit dem Verlag C. H. Beck im Dezember 2010 im Rahmen eines Parlamentarischen Abends in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin vorgestellt.
Das Handbuch arbeitet auch in seiner Zweitauflage die Strukturen sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung heraus. Mit der systematischen Durchdringung verschiedener Rechtsbereiche in einem Band wurde mit der Erstauflage eine Lücke im juristischen Schrifttum geschlossen. Die Konzeption des Werkes bleibt auch in der zweiten Auflage unverändert: Der Erste Teil des Handbuchs enthält einen Überblick über das duale Krankenversicherungssystem sowie eine Darstellung der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen der Krankenversicherung. Daran schließen sich im Zweiten und Dritten Teil Untersuchungen vielfältiger Rechtsfragen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung an. Stoffauswahl und Schwerpunktsetzungen erfolgten vor allem im Hinblick auf diejenigen Rechtsprobleme, die für die Praxis wesentlich sind.

Rezensionsauszüge zur Zweitauflage von 2014:

„Das von Sodan herausgegebene und wesentlich mitbearbeitete Werk ist allein deshalb von großem Gewinn für die Rechtswissenschaft und die Anwendungspraxis (der Richter, Anwälte, Verbände etc), weil es das duale System gesetzlicher und privater Krankenversicherungen nicht nur in der erforderlichen fachlichen Tiefe darstellt, sondern auch die zahlreichen rechtlichen Verbindungslinien miteinander verknüpft und so das notwendige Systemverständnis für den Leser und Praktiker schafft. Insoweit ist es der wesentlich überarbeiteten, aktualisierten und erweiterten 2. Auflage gelungen, sich das Alleinstellungsmerkmal eines ‚Handbuchs des Krankenversicherungsrechts‘ in der überbordenden Fülle medizinrechtlicher Abhandlungen, mit denen der Markt unaufhaltsam eingedeckt wird, zu erhalten. Das ist vor allem ein Verdienst der Autoren, die praxisnah und auf hohem wissenschaftlichem Niveau in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Lehrstuhlinhaber, Richter am BSG, Fachanwalt für Medizin- oder Verwaltungsrecht, Referatsleiter im zuständigen Bundesministerium oder Geschäftsführer eines Bundesverbandes ihr spezielles Fachgebiet kommentieren. So gelingt es, die unterschiedlichen Strukturen der GKV und der PKV in komplementärer Durchdringung unterschiedlicher Rechtsbereiche in einem – 1500 Seiten umfassenden – Gesamtwerk herauszuarbeiten. […] Wenn es richtig ist, dass die Bundesrepublik Deutschland mit dem dualen System gesetzlicher und privater Krankenversicherung über das leistungsfähigste Gesundheitssystem der Welt verfügt, dann ist es den Verfassern gelungen, die hohe juristische Qualität dieses Systems darzustellen und dem Leser nutzbringend vor Augen zu führen. Das Handbuch des Krankenversicherungsrechts ist ein Gewinn, der bei jedem, der es in die Hand nimmt, zu Buche schlägt.“

Prof. Dr. Michael Quaas, Rechtsanwalt, Stuttgart, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2015, S. 2478.

Das erstmals 2010 erschienene Handbuch des Krankenversicherungsrechts baut wichtige wissenschaftliche Brücken. Es handelt sich um das einzige rechtswissenschaftliche Werk, das nicht nur die gesetzliche Krankenversicherung, sondern auch das private Krankenversicherungsrecht behandelt und damit der zunehmenden Verzahnung der beiden Materien Rechnung trägt. […] Viele Beiträge der aus der Rechtswissenschaft, der Ministerialverwaltung, der Justiz und der Anwaltschaft stammenden Autorinnen und Autoren kann man ohne Übertreibung als grundlegend bezeichnen. […] Das Handbuch des Krankenversicherungsrechts ist konzeptionell so gut aufgestellt, dass es über kurz oder lang auch in ein Handbuch für eine integrierte Krankenversicherungsordnung überführt werden könnte.“

Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg, in: Medizinrecht (MedR) 2014, S. 350.

„Es entspricht dem gegenwärtigen Verständnis vom dualen System der deutschen Krankenversicherung, das Recht der GKV und der PKV in einem Werk zu behandeln. Das Handbuch zum Krankenversicherungsrecht überzeugt durch die systematisch gegliederte Bewältigung des umfangreichen und höchst komplexen Stoffes. Es ist hervorragend dazu geeignet, ein schnelles Verständnis von komplizierten Regelungszusammenhängen zu liefern. Darüber hinaus hat es auch Kommentierungscharakter. Das Handbuch überzeugt weiter durch seinen wissenschaftlichen Anspruch. Die einzelnen Materien werden mit Ausführungen zu den jeweiligen Grundlagen eingeleitet. Umfassende Literaturverzeichnisse sind jedem Abschnitt vorangestellt. Mit der vorliegenden zweiten Auflage des Handbuchs ist auch wieder die Aktualität gesichert. Mit dem von Helge Sodan in zweiter Auflage herausgegebenen Handbuch des Krankenversicherungsrechts steht für die Praxis, aber auch für die Wissenschaft ein höchst verdienstvolles Werk zur Verfügung. In diesem Werk werden die Rechtsmaterien der gesetzlichen wie der privaten Krankenversicherung systematisch und übersichtlich dargestellt. Dies unterscheidet das Werk von den sonst üblichen Kommentierungen in der Abfolge der Gesetzesvorschriften. Diese systematische Darstellung anhand einzelner Themenkomplexe wie z. B. Qualitätssicherung oder Schiedswesen ist geeignet, Vorschriften in ihrem Sinnzusammenhang verstehen zu lassen.“

Prof. Dr. Gerhard Igl, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) 2014, S. 774 (775).

„Für eine neue Auflage, die die geänderte Gesetzeslage berücksichtigt und die seit der ersten Auflage ergangene Rechtsprechung sowie das Schrifttum einarbeitet und bewertet, besteht Bedarf. Vier Jahre, wenn man von den jeweils angegebenen Erscheinungsjahren 2010 und 2014 ausgeht, sind im Krankenversicherungsrecht eine lange Zeit. Dem Herausgeber gebührt Dank dafür, dass er sich der Mühe einer Neuauflage angenommen hat und mit dem Handbuch einen wichtigen Beitrag zur Durchdringung des Dschungels Krankenversicherungsrecht leistet, selbst wenn der Gesetzgeber immer weiter produziert und die Rechtslage sich schnell ändert, so dass nach der Neuauflage bald schon wieder vor der Neuauflage sein könnte. […] Das Handbuch erschließt ein schwieriges Gebiet und besticht durch seine Darstellung aus einem Guss. Es ist sehr lesenswert, beinhaltet reichhaltige Information und eignet sich als Nachschlagewerk und Fundgrube für Wissenschaft und Praxis. Dem Handbuch ist eine weite Verbreitung zu wünschen.“

Prof. Dr. Peter Axer, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, in: Vierteljahresschrift für Sozialrecht (VSSR) 2014, S. 213 (215).

„Aber auch insgesamt bietet das Handbuch einen ausgezeichneten Einstieg in alle zentralen Fragen des Krankenversicherungsrechts. Es eignet sich vor allem für den Praktiker, der sich schnell und zuverlässig ein Teilgebiet des GKV- bzw. PKV-Rechts erschließen will, darüber hinaus aber auch für den eher wissenschaftlich bzw. rechtspolitisch interessierten Leser, schließlich finden sich nicht selten inhaltliche Positionierungen, die Anreize zur weiteren Diskussion liefern.“

Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Ruhr-Universität Bochum, in: Pharmarecht (PharmR) 2014, S. 515.

„Wer das System des deutschen Krankenversicherungsrechts verstehen will, dem sei das Einführungskapitel ‚Duales Krankenversicherungssystem‘ des Herausgebers zur Lektüre empfohlen. Festzustellen bleibt, dass sich das Handbuch spätestens mit der Neuauflage in einem Wachstumsmarkt etabliert hat. Mit den einmaligen Möglichkeiten des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht, das Experten aus allen Teilsystemen des Gesundheitssystems in Deutschland vereinigt, sind hierfür die besten Voraussetzungen geschaffen.“

Dr. Matthias Wiemers, Rechtsanwalt, Darmstadt/Berlin, in: Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 2014, S. 1247.

„Zusammengefasst: Ein großes Werk, das die Materie des Krankenversicherungsrechts vollständig durchdringt und vielfach ein Problembewusstsein, das für die tägliche Beratung so entscheidend ist, erst schafft. Das Handbuch ist eine echte Bereicherung der Literatur zum Krankenversicherungsrecht. Achtung, das Handbuch hat echtes Suchtpotenzial: Wer sich einmal eingelesen hat, wird auch bei dem nächsten Krankenversicherungsproblem auf seinem Schreibtisch versucht sein, nachzuschauen, ob im Sodan nicht noch etwas mehr darüber steht. Eine echte Empfehlung für alle im Sozial- und Medizinrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.“

Prof. Ronald Richter, Rechtsanwalt, Hamburg, in: „ASR – Anwalt / Anwältin im Sozialrecht“ 2014, Heft 3.

Rezensionsauszüge zur Erstauflage von 2010:

„Jeder einzelne Beitrag zeigt die außerordentliche Kompetenz des jeweiligen Autors, dessen Vertrautheit mit der Materie. Die Verarbeitung der einschlägigen Rechtsprechung ist vorbildlich, die die wissenschaftliche Diskussion befördernden Nachweise lassen nichts zu wünschen übrig. […] Der Sodan stellt ein Muss für jeden mit dem Krankenversicherungsrecht Beschäftigten dar.“

Prof. Dr. Heinrich Lang, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, in: Vierteljahresschrift für Sozialrecht (VSSR) 2011, S. 173 (181).

„Alles in allem ist dem Herausgeber und seinem Autorenteam ein beeindruckendes Werk gelungen. Es bietet eine Fundgrube an Informationen, geht in die Tiefe und gibt den Grundlagen seines Gegenstandes genügend Raum. Wer sich gründlich und im Detail mit dem Krankenversicherungsrecht beschäftigt, wäre schlecht beraten, ‚den Sodan‘ nicht zu Rate zu ziehen.“

Prof. Dr. Andreas Spickhoff, Georg-August-Universität Göttingen, in: Pharma Recht 2011, S. 54 (55).

„Ein Projekt, das es in dieser Form bisher nicht gab, aber in der Tat wichtige gesetzgeberische Intentionen der letzten Gesundheitsreform aufgreift und gleichsam ‚weiterdenkt‘. Damit hebt sich das Handbuch auch deutlich von etwaigen Vorgängern ab […]. Fazit: Ein Handbuch, das dem Praktiker ebenso wie dem Wissenschaftler wichtige Informationen und Anregungen liefert.“

Prof. Dr. Hermann Plagemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und für Medizinrecht, Frankfurt am Main, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2011, S. 136.

„In Berlin wurde im Frühjahr 2006 das Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung gegründet […] Wie die Gründung ähnlicher Institute oder Forschungsstellen als Trend der letzten Jahre, entspricht es auch der Lebenserfahrung, dass solche Einrichtungen in absehbarer Zeit den Gegenstand ihres Forschens mit einem Handbuch zu umreißen suchen. So auch hier. […] In Zeiten der zunehmenden, von in immer kürzeren Abständen erlassenen ‚Reformen‘ des Gesetzgebers bewirkten Konvergenz der beiden Krankenversicherungssysteme in Deutschland ist dies ein notwendiges Buch. Es hilft nicht zuletzt den Akteuren im wachsenden Gesundheitssystem und Gesundheitsmarkt, die systemleitenden Prinzipien von privatrechtlicher Krankenversicherung und öffentlich-rechtlicher Sozialversicherung zu verstehen. Hoffen wir nur, dass das Handbuch vor weiteren Reformschritten die Erkenntnis der Reformer erweitert.“

Dr. Matthias Wiemers, Rechtsanwalt, Berlin, in: Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 2011, S. 951 f.

„Das Handbuch füllt eine von vielen Interessierten seit Langem empfundene Lücke […] und ist schon deshalb unentbehrlich, weil kein vergleichbares Produkt am Markt ist.“

Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp, Ruhr-Universität Bochum, in: GesundheitsRecht (GesR) 2011, S. 510.

„Durch die komplexe Darstellung des dualen Systems der Krankenversicherung schloss man eine Lücke im juristischen Schrifttum. […] Die Ausführungen in diesem Handbuch sind geprägt von juristischer Akribie. Das duale System der Krankenversicherung wird umfassend dargestellt. Das Handbuch wird als Informationsquelle für die juristische Praxis und für die Aus- und Weiterbildung nützlich sein. Nach einer Vielzahl von Kommentaren zur Krankenversicherung liegt damit eine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Gesamtdarstellung des Krankenversicherungsrechts vor, die in der kontroversen Diskussion über die Gestaltung des Gesundheitswesens und des Krankenversicherungsrechts eine bedeutsame Rolle spielen wird.“

Dr. Richard Schüler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Naumburg, Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) 2011, S. 894.