Die Einwirkungen des Rechts der Europäischen Union auf die Krankenversicherung, Gesundheitsversorgung und Freien Heilberufe in der Bundesrepublik DeutschlandIn diese im Auftrag des DIGR von Prof. Dr. Burkhard Tiemann, Köln, verfasste Studie mit einem Umfang von 415 Seiten sind die langjährigen wissenschaftlichen und berufspolitischen Erfahrungen des Autors aus seiner Beschäftigung mit Fragen des Rechts sowie der Politik des deutschen und europäischen Gesundheitswesens eingeflossen. Die Arbeit gelangt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Freien Berufe und insbesondere auch die Heilberufe „unter den Auspizien der europäischen Rechtsentwicklung durchaus eine Entfaltungs- und Entwicklungsperspektive“ haben, „insbesondere wenn es gelingt, ihren unverzichtbaren Wert für eine qualifizierte Leistungserbringung in personaler Vertrauensbeziehung und damit ihre gesellschaftspolitische Relevanz für eine freiheitliche Gesellschaftsordnung unter Beweis zu stellen“ (S. 381). Rezensionsauszüge:„Ohne jede Einschränkung ist zu sagen, dass die von Tiemann veröffentlichte Arbeit zum unionsrechtlichen Einfluss auf das deutsche Gesundheitssystem und dessen Ausgestaltung sowie die Freien Heilberufe einen ganz hervorragenden Überblick über die dieses Spannungsverhältnis betreffenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen gibt. […] Für das Begreifen der zunehmenden Einbettung des deutschen Gesundheitswesens in das Unionsrecht und der damit verbundenen rechtlichen und tatsächlichen Implikationen ist das Werk von Tiemann unverzichtbar.“ Prof. Dr. Winfried Boecken, Universität Konstanz, in: Zahnärztliche Mitteilungen 101, Nr. 22 A, 16. November 2011, S. 72. „Ohne jede Einschränkung ist zu sagen, dass die von Tiemann veröffentlichte Studie einen ausgezeichneten Überblick über die Europäische Gesundheitspolitik und die Europäisierung des deutschen Gesundheitswesens gibt und alle damit einhergegangenen Veränderungen und Anpassungen des deutschen Rechts sehr fundiert und kompetent behandelt”. Prof. Dr. Hermann Butzer, Leibniz Universität Hannover, in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) 2012, S. 778 (779). |