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Deutsches Institut für
Gesundheitsrecht

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Ärztetag der Basis

17.05.2009

Freiberuflichkeit und Vertragsarztrecht

Zu diesem Thema hielt der Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht, Prof. Dr. Helge Sodan, einen Vortrag im Rahmen des von der Freien Ärzteschaft e. V. am 17. Mai 2009 im ZDF-Konferenzzentrum in Mainz veranstalteten “Ärztetages der Basis”. Sodan kam zu dem Ergebnis, es zeige sich gerade am Beispiel der Missstände im vertragsärztlichen Vergütungssystem, dass mit dem Vertragsarztrecht ein Sonderrecht geschaffen worden sei. Ein Sonderrecht, in dem die in anderen Rechtsbereichen angewandten Grundrechtsstandards nicht gelten sollen, sei jedoch ein Fremdkörper in einer Rechtsordnung, die zur Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien verpflichtet sei. Dazu gehöre auch der Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung. Ob der Bundesgesetzgeber die notwendigen Korrekturen vorzunehmen bereit sei, werde sich ab dem Spätherbst 2009 erweisen – nach der nächsten Bundestagswahl.

Den Vortrag finden Sie hier (pdf-Dokument)
 
*Fotos: www.freie-aerzteschaft.de