8. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht08.05.2009Unter den vielfältigen Regelungen im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26. März 2007 besonders umstritten sind weiterhin die Vorschriften, welche den Gesundheitsfonds und den von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung erstmals mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 festgelegten allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen. Wenige Monate nach dem Inkrafttreten der einschlägigen Bestimmungen wurde im Rahmen der 8. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht über erste Erfahrungen berichtet und der Frage nachgegangen, ob der Gesundheitsfonds wirklich ein Modell mit Zukunft für die gesetzliche Krankenversicherung darstellt. Sehr kontrovers wurden auch die sogenannten Arzneimittel-Rabattverträge und damit Vereinbarungen diskutiert, welche einzelne Arzneimittelhersteller mit gesetzlichen Krankenkassen oder ihren Verbänden über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit bestimmten Arzneimitteln schließen können. Zweifel, ob die Vorschriften, welche die Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge und die konkrete Ausgestaltung dieser Verpflichtung regeln, auch auf Versorgungsverträge wie die Arzneimittel-Rabattverträge anzuwenden sind, haben zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten geführt. Das vor kurzem in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 15. Dezember 2008 ordnet für die hier interessierenden Rechtsbeziehungen die unmittelbare Geltung der materiellen Vergaberechtsvorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen sowie die Durchführung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern an. Die 8. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht widmeten sich den Arzneimittel-Rabattverträgen im Lichte der gegenwärtigen rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen. Nach den zahlreichen gesetzlichen Maßnahmen in der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erfolgte schließlich insgesamt eine Bestandsaufnahme der letzten Reformen im Gesundheitswesen und es wurde die Frage erörtert, welche politischen Schritte auf diesem Feld nach der nächsten Bundestagswahl erforderlich sind. Dazu haben Gesundheitsexperten von im Bundestag vertretenen Fraktionen zunächst untereinander und dann mit Einbeziehung der anderen Tagungsteilnehmer/innen diskutiert. Nach den vorangegangenen sieben Berliner Gesprächen, die jeweils auf große Resonanz gestoßen sind, sollen aus der Begegnung von Politik, Wissenschaft und Praxis erneut Impulse für die künftige Gestaltung des Gesundheitswesens gegeben werden. Bericht über die 8. Berliner Gespräche zum GesundheitsrechtGet the Flash Player to see this player with the file: gespraeche_8_1.flv Programm10.00 – 10.15 Uhr 10.15 – 11.30 Uhr Diskussion 11.30 – 12.00 Uhr 12.00 – 13.00 Uhr Diskussion 13.00 – 14.30 Uhr 14.30 – 17.00 Uhr Was muss sich im deutschen Gesundheitswesen nach der Bundestagswahl 2009 ändern Teilnehmer auf dem Podium: Jens Spahn MdB, Mechthild Rawert MdB, Heinz Lanfermann MdB, Frank Spieth MdB, Moderation: Prof. Dr. Helge Sodan 17.00 Uhr Bilder der VeranstaltungBilder der Veranstaltung (Teil 2)Bilder der Veranstaltung (Teil 3) |