7. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht01.10.2008Die vielfältigen und einschneidenden Maßnahmen des Gesetzgebers zur Reform insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung werfen immer stärker das Problem der Rationierung von Gesundheitsleistungen für Patienten auf. Den Folgen dieser Rationierung gingen die 7. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht nach. In engem Zusammenhang dazu stand die Erörterung von Zukunftsfragen des ärztlichen Berufsrechts unter den Bedingungen ständiger Reformgesetzgebung. Seit vielen Jahren ist etwa die Freiberuflichkeit von Ärzten und Zahnärzten, soweit sie als Vertrags-(zahn)ärzte an der Versorgung gesetzlich krankenversicherter mitwirken, erheblichen Einschränkungen ausgesetzt. In der Erwartung eines künftigen europäischen Gesundheitsmarktes verdient der im Juli 2008 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eingebrachte Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung besondere Beachtung. Über die Normierung der in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur grenzüberschreitenden Erbringung von Gesundheitsleistungen formulierten Grundsätze hinaus enthält der Vorschlag ein Regelungsausmaß, das einer kritischen Analyse bedarf. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch ersetzt den direkten Behandlungsvertrag zwischen dem Vertragsarzt und seinem Patienten durch einen Leistungsgewährungsanspruch des Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse. In das komplizierte sozialversicherungsrechtliche Regelungsinstrumentarium sind viele Amtsträger eingebunden, deren Pflicht es ist, der Gesundheit der Patienten zu dienen. Bei Fehlverhalten stellt sich die Frage nach einer Arzthaftung des Staates. Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26. März 2007 wurde eine Regelung in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch aufgenommen, wonach die Kassenärztlichen Vereinigungen auch die ärztliche Versorgung der in dem brancheneinheitlichen Basistarif Versicherten sicherzustellen haben. Daraus entstehen erhebliche Rechtsprobleme, denen sich die 7. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht widmeten. Programm10.00 – 10.15 Uhr 10.15 – 11.30 Uhr Diskussion 11.30 – 12.00 Uhr 12.00 – 13.00 Uhr Diskussion 13.00 – 14.00 Uhr 14.00 – 15.00 Uhr Diskussion 15.00 – 15.30 Uhr 15.30 – 16.30 Uhr Diskussion 16.30 – 17.30 Uhr Diskussion Bilder der Veranstaltung |