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Deutsches Institut für
Gesundheitsrecht

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7. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht

01.10.2008

Die vielfältigen und einschneidenden Maßnahmen des Gesetzgebers zur Reform insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung werfen immer stärker das Problem der Rationierung von Gesundheitsleistungen für Patienten auf. Den Folgen dieser Rationierung gingen die 7. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht nach. In engem Zusammenhang dazu stand die Erörterung von Zukunftsfragen des ärztlichen Berufsrechts unter den Bedingungen ständiger Reformgesetzgebung. Seit vielen Jahren ist etwa die Freiberuflichkeit von Ärzten und Zahnärzten, soweit sie als Vertrags-(zahn)ärzte an der Versorgung gesetzlich krankenversicherter mitwirken, erheblichen Einschränkungen ausgesetzt.

In der Erwartung eines künftigen europäischen Gesundheitsmarktes verdient der im Juli 2008 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eingebrachte Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung besondere Beachtung. Über die Normierung der in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur grenzüberschreitenden Erbringung von Gesundheitsleistungen formulierten Grundsätze hinaus enthält der Vorschlag ein Regelungsausmaß, das einer kritischen Analyse bedarf.

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch ersetzt den direkten Behandlungsvertrag zwischen dem Vertragsarzt und seinem Patienten durch einen Leistungsgewährungsanspruch des Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse. In das komplizierte sozialversicherungsrechtliche Regelungsinstrumentarium sind viele Amtsträger eingebunden, deren Pflicht es ist, der Gesundheit der Patienten zu dienen. Bei Fehlverhalten stellt sich die Frage nach einer Arzthaftung des Staates.

Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26. März 2007 wurde eine Regelung in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch aufgenommen, wonach die Kassenärztlichen Vereinigungen auch die ärztliche Versorgung der in dem brancheneinheitlichen Basistarif Versicherten sicherzustellen haben. Daraus entstehen erhebliche Rechtsprobleme, denen sich die 7. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht widmeten.

Flyer der 7. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht (PDF-Dokument)

Programm

10.00 – 10.15 Uhr
Gesundheitsleistungen im Wandel europäischer und nationaler Rechtsetzung – Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. iur. Helge Sodan,
Freie Universität Berlin, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht,
Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht; Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR), Berlin

10.15 – 11.30 Uhr
Die Folgen der Rationierung von Gesundheitsleistungen für Patienten und Leistungserbringer
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der Bundesärztekammer und der Ärztekammer Nordrhein, Berlin/Düsseldorf

Diskussion

11.30 – 12.00 Uhr
Kaffeepause

12.00 – 13.00 Uhr
Zukunftsfragen des ärztlichen Berufsrechts unter den Bedingungen permanenter „Gesundheitsreformen“
Prof. Dr. iur. Stephan Rixen,
Universität Kassel, Lehrstuhl für das Recht sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen

Diskussion

13.00 – 14.00 Uhr
Mittagspause
Buffet im Restaurant Beletage des Hilton Berlin

14.00 – 15.00 Uhr
Gesundheitsdienstleistungen und Patientenschutz in Europa
Peter Knüpper,
Rechtsanwalt; Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landeszahnärztekammer, München

Diskussion

15.00 – 15.30 Uhr
Kaffeepause

15.30 – 16.30 Uhr
Die Arzthaftung des Staates
Carlos A. Gebauer, Rechtsanwalt und Autor, Duisburg

Diskussion

16.30 – 17.30 Uhr
Der Sicherstellungsauftrag Kassenärztlicher Vereinigungen für die ärztliche Versorgung der im Basistarif Versicherten als Rechtsproblem
Dr. iur. Marc Schüffner,
Rechtsanwalt, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Berlin

Diskussion

Bilder der Veranstaltung