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Deutsches Institut für
Gesundheitsrecht

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Künstliche Befruchtung und gesetzliche Krankenversicherung

Helge Sodan, Künstliche Befruchtung und gesetzliche Krankenversicherung. Zur Verfassungsmäßigkeit des §27a SGB V nach dem GKV-Modernisierungsgesetz, Baden-Baden 2006 (Arbeits- und Sozialrecht, Bd. 99 – Nomos Verlagsgesellschaft).

Seit dem Jahre 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch 50 Prozent der Kosten, die ihren Versicherten durch Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung entstehen. Diese Leistungen sind auf Personen beschränkt, die miteinander verheiratet sind. Überdies knüpft das Gesetz solche Leistungsansprüche an das vollendete 25. Lebensjahr und damit an ein Mindestalter der Versicherten. Die Einführung eines Eigenanteils von 50 Prozent hat einen dramatischen Rückgang reproduktionsmedizinischer Maßnahmen ausgelöst. Experten schätzen, dass etwa 55 Prozent des im Jahre 2005 in Deutschland erfolgten Geburtenrückganges auf die Neufassung des § 27a SGB V zurückzuführen sind. Die vorgenannten Regelungen stoßen auf schwerwiegende verfassungsrechtliche Einwände, die in dem vorliegenden Werk eingehend dargelegt werden.