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Deutsches Institut für
Gesundheitsrecht

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Zukunftsperspektiven der (vertrags)zahnärztlichen Versorgung

Helge Sodan (Hrsg.), Zukunftsperspektiven der (vertrags)zahnärztlichen Versorgung. Vorträge im Rahmen der 3. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht am 15. und 16. September 2003. Berlin 2005 (Schriften zum Gesundheitsrecht, Bd. 3 – Duncker & Humblot).

Die seit einigen Jahren geführte Diskussion über die Ausgliederung von Leistungsbereichen aus der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft wesentlich die vertragszahnärztliche Versorgung, insbesondere die Versorgung mit Zahnersatz. Die 3. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht widmeten sich den Zukunftsperspektiven der (vertrags)zahnärztlichen Versorgung vor allem aus juristischer und politischer Sicht. Zu den im vorliegenden Tagungsband veröffentlichten Beiträgen gehört zunächst eine umfangreiche Bestandsaufnahme der verfassungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialgesetzgebers unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Zahnmedizin. Dabei wird ein erheblicher gesetzgeberischer Spielraum nachgewiesen. Aktuelle Rechtsfragen der Gesundheitsreform aus dem Jahre 2003 werden ebenso diskutiert wie das Verhältnis von Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der immer stärkere Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts auf die Gestaltung der (vertrags)zahnärztlichen Versorgung. Schließlich fordert ein politisches Plädoyer für ein freiheitliches Gesundheitswesen mehr Mut zur Verantwortung.

Rezension (Auszug)

„Der dritte Band der von Helge Sodan herausgegebenen Schriften zum Gesundheitsrecht beruht auf Vorträgen, die im Rahmen der 3. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht im September 2003 gehalten worden sind. Die Beiträge befassen sich mit den durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz eingefügten Änderungen im Vertragszahnarztrecht und beschäftigen sich vor diesem Hintergrund mit den Zukunftsperspektiven der vertragszahnärztlichen Versorgung. … besitzt der Sammelband nach wie vor Aktualität und grundsätzliche Bedeutung. Zum einen werden allgemein Fragen des Verhältnisses von Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip sowie grundlegende Systemfragen der gesetzlichen Krankenversicherung aus verfassungs- und europarechtlicher Perspektive behandelt; zum anderen werden die Besonderheiten der vertragszahnärztlichen Versorgung auch unabhängig von den Regelungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes näher untersucht und dargestellt. Im Vergleich zur vertragsärztlichen Versorgung führt die vertragszahnärztliche Versorgung insgesamt eher ein Schattendasein, so dass eine nähere Befassung mit ihr allein schon lohnenswert ist. Selbst der Gesetzgeber begnügt sich zumeist damit, die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das Vertragsarztrecht anzuordnen, obwohl … doch erhebliche Unterschiede bestehen. Umso begrüßenswerter ist es, dass Helge Sodan dem Vertragszahnarztrecht einen besonderen Band widmet, in dem das Vertragszahnarztrecht im Mittelpunkt steht und grundsätzlich bearbeitet wird.
In einem einführenden Beitrag weist Helge Sodan auf die Problematik der durch immer stärkere Reglementierungen bedrohten Freiberuflichkeit vertragszahnärztlicher Tätigkeit hin, betont den Schutz des Vertragszahnarztes durch das Grundrecht der Berufsfreiheit, den er gerade durch die Berufung auf die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gefährdet sieht, und setzt sich kritisch mit dem Sachleistungsprinzip auseinander. Dessen Abschaffung würde seiner Ansicht nach zu einer Deregulierung und Liberalisierung führen, so dass ärztliche und zahnärztliche Freiberuflichkeit wieder eine Chance hätten. …
Insgesamt handelt es sich um ein sehr informatives und anregendes Buch. Die Problematik der vertragszahnärztlichen Versorgung wird umfassend aufgearbeitet und grundsätzlich beleuchtet. … hat das Buch trotz der inzwischen eingetretenen Gesetzesänderungen im Bereich des Zahnersatzes auf Grund der grundlegenden Beiträge weiterhin hohe Akualität und Bedeutung für die juristische wie rechtspolitische Diskussion um die Zulässigkeit der Ausgliederung einzelner Leistungsbereiche aus der gesetzlichen Krankenversicherung sowie für die Frage nach dem Verhältnis von Kostenerstattung und Sachleistung und der Einführung eines Kostenerstattungssystems.“

Prof. Dr. Peter Axer, Universität Trier, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2006, S. 142.