5. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht03.04.2006Kaum ein Thema ist in Deutschland so intensiv diskutiert worden wie die Reform des Gesundheitswesens. Der Tatsache, dass es aber nicht die Politik alleine ist, die den Rahmen der medizinischen Versorgung festlegt, wird insoweit nur wenig Beachtung geschenkt. Dabei tragen Leistungserbringer und Kostenträger eine erhebliche Mitverantwortung bei der Ausgestaltung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung. Die organisatorische Grundlage dieser Mitverantwortung bildet die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen. Diese Selbstverwaltung steht nicht nur in der Pflicht, den Erwartungen der Leistungserbringer und Leistungsempfänger, also der Patienten, zu genügen. Sie muss auch die Herausforderungen bewältigen, die sich im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung vornehmlich aufgrund der finanziellen Engpässe und Verteilungskämpfe ergeben. Als Folge der Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen erlangt der Gemeinsame Bundesausschuss, den die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesverbände der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Verbände der Ersatzkassen bilden, immer stärkere Bedeutung. Die von ihm zur Sicherung der ärztlichen Versorgung beschlossenen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten sind bei den Betroffenen vielfach umstritten und mittlerweile teilweise auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Frage nach den Entscheidungsbefugnissen des Gemeinsamen Bundesausschusses führt u. a. zum Problem der demokratischen Legitimation dieses kollegialen Funktionsträgers. Von besonderer Bedeutung ist ferner die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Verfahrensordnung, die vor allem methodische Anforderungen an die wissenschaftliche Bewertung des Nutzens, der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen als Grundlage für Beschlüsse regelt. Bei den 5. Berliner Gesprächen konnten erneut aus der Begegnung von Wissenschaft und Praxis Schwerpunkte für die dringend gebotene Umgestaltung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung aufgezeigt werden. TagungsberichtEin ausführlicher Tagungsbericht von Frau Dr. Catrin Gesellensetter befindet sich in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht 2006, S. 530-532. Bilder der Veranstaltung |