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Deutsches Institut für
Gesundheitsrecht

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4. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht

25.10.2004

Die Bewältigung der Folgen des GKV-Modernisierungsgesetzes, welches Regelungen in bezug auf insgesamt 34 Parlamentsgesetze und Rechtsverordnungen umfaßt, hat zwar gerade erst begonnen. Dennoch wird die nächste Umgestaltung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung bereits als unvermeidlich angesehen. Die diesbezüglichen Vorschläge sind kaum noch zu überschauen. Ihre Vielfalt ist Ausdruck lebendiger Demokratie, aber auch von Unsicherheit, wie die Existenz dieser Sozialversicherung, deren Leistungsausgaben jährlich über 140 Milliarden Euro betragen, erhalten werden kann.

Im Rahmen der 4. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht diskutierten hochrangige Experten, inwieweit das Erfolgsmodell der sozialen Marktwirtschaft Grundlage einer künftigen Gestaltung der Krankenversicherung in Deutschland sein kann.

Von wesentlicher Bedeutung war insoweit vor allem die Frage nach dem Verhältnis zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie deren Beziehungen zu den Leistungserbringern wie pharmazeutischen Unternehmen sowie Ärzten und Zahnärzten. Auch der zunehmende Einfluß des europäischen Wettbewerbs- und Vergaberechts auf das nationale Krankenversicherungsrecht war ein wichtiges Thema der Tagung.

Referenten und Diskutanten haben die grundlegenden Fragen aus juristischer, ökonomischer, politischer und heilkundlicher Sicht zu diesem Thema erörtert.

Nach den vorangegangenen ersten drei Berliner Gesprächen, die jeweils auf große Resonanz gestoßen sind, wurde einmal mehr aus der Begegnung von Wissenschaft und Praxis erneut Impulse für den dringend erforderlichen Umbau des Sozialstaates gegeben.

Download des Einladungsflyers (PDF-Dokument, 242 KB)

Tagungsband

Helge Sodan (Hrsg.), Die sozial-marktwirtschaftliche Zukunft der Krankenversicherung. Vorträge im Rahmen der 4. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht am 25. Oktober 2004, Berlin 2005 (Schriften zum Gesundheitsrecht, Bd. 4 – Duncker & Humblot).

Im Rahmen der 4. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht diskutierten hochrangige Experten die Frage, inwieweit das Erfolgsmodell der sozialen Marktwirtschaft Grundlage einer künftigen Reform der Krankenversicherung in Deutschland sein kann. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei vor allem das Verhältnis zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Varianten einer „Bürgerversicherung” wurden im Rahmen der Tagung eingehender verfassungsrechtlicher Kritik unterzogen. Eine ausführliche Erörterung erfolgte insbesondere auch im Hinblick auf das von den Unionsparteien vorgeschlagene Modell solidarischer Gesundheitsprämien. Diskutiert wurden ferner die Beziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu den Leistungserbringern wie pharmazeutischen Unternehmen sowie Ärzten und Zahnärzten. Insofern spielte auch der zunehmende Einfluss des europäischen Wettbewerbs- und Vergaberechts auf das nationale Krankenversicherungsrecht eine wichtige Rolle.

Entsprechend dem interdisziplinären Ansatz der Veranstaltungsreihe erörtern die im vorliegenden Tagungsband veröffentlichten Beiträge wesentliche Probleme aus juristischer, ökonomischer, politischer und heilkundlicher Sicht.

Tagungsbericht

Ein ausführlicher Tagungsbericht von Herrn Dr. Markus Zimmermann befindet sich in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht 2005, S. 303-306.

Bilder der Veranstaltung