6. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht25.04.2007Jeder neuen Gesundheitsreform in Deutschland geht eine breite Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit voraus. Wohl noch nie zuvor ist allerdings eine so intensive juristische, insbesondere verfassungsrechtliche Diskussion über eine bevorstehende Gesundheitsreform geführt worden wie im Falle des sog. GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG). Diese Auseinandersetzung bezieht sich vor allem auf Vorschriften, welche die private Krankenversicherung betreffen; diese wird vom Gesetzgeber zum Angebot eines Basistarifs im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung mit Kontrahierungszwang ohne vorangegangene Risikoprüfung verpflichtet. Ferner regelt das GKV-WSG die Portabilität von Alterungsrückstellungen. Daraus folgen erhebliche verfassungs- und europarechtliche Probleme. Damit haben sich die 6. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht ebenso beschäftigt wie mit wichtigen Fragen, welche sich aus Neuregelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung ergeben. So war zu klären, ob insbesondere angesichts künftiger Selbstbehalte und Beitragsrückerstattungen sowie der zunehmenden Steuerfinanzierung des Solidarausgleichs die gesetzlichen Krankenkassen nicht doch als Unternehmen angesehen und damit dem europäischen Kartellrecht unterworfen werden müssen. Ferner wurden die Auswirkungen des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes auf die Leistungserbringer im Gesundheitswesen erörtert. Hier sind vor allem neue Berufsausübungsformen und -möglichkeiten für Vertrags(zahn)ärzte diskutiert worden. Zwei Mitglieder des Deutschen Bundestages, die sich der Mehrheitslinie ihrer jeweiligen Fraktion nicht angeschlossen und im Bundestag gegen den Entwurf des GKV-WSG gestimmt haben, legten neben ihrer Kritik an diesem Gesetzeswerk auch dar, wie nach ihrer Überzeugung eine zukunftsfähige und nachhaltige Gesundheitsreform aussehen müsste. Nach den vorangegangenen fünf Berliner Gesprächen, die jeweils auf große Resonanz gestoßen sind, wurden aus der Begegnung von Wissenschaft und Praxis erneut Impulse für die künftige Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens gegeben. TagungsberichtEin ausführlicher Tagungsbericht von Herrn Rechtsanwalt Dr. Marc Schüffner befindet sich in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht 2007, S. 643-645. Bilder der VeranstaltungGalerie 2 |