InstitutszweckDer Zweck des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht ist die ideelle und finanzielle Förderung sowie Durchführung wissenschaftlicher Forschung und Lehre, welche auch durch Vergabe von Forschungsaufträgen betrieben wird, sowie die Förderung der Bildung, allesamt im Bereich des Gesundheitsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der funktionellen Selbstverwaltung, des Sozialrechts und damit verbundener Rechtsgebiete. Dieser Zweck wird vor allem verwirklicht durch Forschungsprojekte, Publikationen, wissenschaftliche Vorträge, Veranstaltungen und Fortbildung, wissenschaftliche und ideelle Informationstätigkeit in Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen akademischen Institutionen und den Medien sowie durch Stipendienvergaben und Preisverleihungen für herausragende wissenschaftliche Leistungen, die sich wesentlich mit dem Gesundheitsrecht beschäftigen. Das Institut verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Es ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Dem DIGR gehören große öffentlich-rechtliche sowie privatrechtliche Organisationen und Unternehmen aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens an. Berliner Gespräche zum GesundheitsrechtAuf große Resonanz stoßen die „Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“. Diese vom DIGR zusammen mit der Freien Universität Berlin durchgeführte Veranstaltungsreihe versucht aus der Begegnung von Wissenschaft und Praxis Impulse für die Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens zu geben. Entsprechend dem interdisziplinären Ansatz führen die Berliner Gespräche zu Diskussionen grundlegender Fragen insbesondere aus juristischer, ökonomischer, politischer und heilkundiger Sicht. Unter den Teilnehmern der Tagungen befanden sich viele herausragende Experten: Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vertreter von Bundesministerien und des Bundesversicherungsamtes, Richter aus der Verfassungs-, Sozial-, Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit, Repräsentanten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, Vertreter der pharmazeutischen Industrie, zahlreiche Repräsentanten ärztlicher und zahnärztlicher Organisationen des öffentlichen sowie privaten Rechts, Rechtswissenschaftler und Rechtsanwälte. Hinzu kamen zahlreiche Journalisten von Fernsehsendern und Presseorganen. mehr |