GründungDeutsches Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) in Berlin gegründetaus der Pressemitteilung der Freien Universität Berlin vom 31. März 2006Mit einem feierlichen Gründungsakt haben am 27.03.2006 Akteure aus wichtigen Bereichen des Gesundheitswesens das „Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR)“ gegründet. Pünktlich zu Beginn der Koalitionsgespräche zur Gesundheitsreform steht mit dem DIGR eine neuartige Organisation bereit, die sich an den Diskussionen über die Reformprozesse beteiligen wird. Zum Vorsitzenden und Institutsdirektor wählte die Gründungsversammlung einstimmig Helge Sodan, Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität und Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin. Um dieses Ziel zu erreichen, sei das DIGR ein hervorragendes Instrument. Das Recht bilde nicht nur die Basis aller Prozesse zwischen Ärzten, Patienten, Versicherern und Arzneimittelherstellern. Es könne auch einen Rahmen schaffen für neue Freiheiten, die den eingeschnürten Gesundheitsmarkt beleben und sanieren. Wissenschaftlich unterstützt von der Freien Universität Berlin liegt die Besonderheit des DIGR darin, dass sich Vertreter aus unterschiedlichen Sektoren des Gesundheitswesens zusammengefunden haben, um im interdisziplinären Austausch Lösungen für gemeinsame Probleme zu erarbeiten. Sie alle eint das Interesse an einem fairen und partnerschaftlichen Gesundheitswesen. Ihre unterschiedlichen fachlichen Hintergründe bündeln die Mitglieder des DIGR in einem klaren Ansatz: Reformen sollen vor allen denjenigen dienen, die im Mittelpunkt des Interesses aller stehen: den Patienten. Deren Vertrauen in das System und seine Repräsentanten sei derzeit aber so sehr erschüttert, dass eine sinnvolle Reformpolitik kaum noch möglich sei. Sodan: „Wir müssen wegkommen von einer Debatte, die sich allein um Kosten dreht. Was wir brauchen, sind sinnvolle Ansätze, die es allen Beteiligten erlauben, die Potenziale des Gesundheitswesens optimal zu nutzen.“ |