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Deutsches Institut für
Gesundheitsrecht

Binger Straße 64
14197 Berlin
Telefon: 030 - 83 22 50 55
Fax: 030 - 89 73 18 60
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Forschung und Lehre

Die Lehre ist ein wichtiger Aspekt der wissenschaftlichen Tätigkeit des DIGR. So finden regelmäßig Seminare zu gesundheitsrechtlichen Themen in den Räumen des DIGR statt. Studierende, Doktoranden und Wissenschaftliche Mitarbeiter der Freien Universität Berlin sowie Vertreter aus dem Mitgliederkreis des DIGR referieren zu aktuellen und grundlegenden Fragen des deutschen und europäischen Gesundheitsrechts.

Der besondere Reiz dieser Veranstaltungen liegt darin, dass sowohl Nachwuchswissenschaftler als auch Vertreter der Praxis zu gesundheitsrechtlichen Themen vortragen und gemeinsam diskutieren. Die Studierenden, Doktoranden und Wissenschaftlichen Mitarbeiter erhalten auf diese Weise Kontakt zur Praxis und erste Einblicke beispielsweise in die Arbeit eines Justitiars einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder eines Mitarbeiters der Rechtsabteilung eines Unternehmens. Sie erfahren, welche Probleme aus Sicht der Praxis relevant sind und wie diese gegebenenfalls zu lösen sind. Demgegenüber haben die Vertreter der Praxis frühzeitig die Möglichkeit, mit talentierten Nachwuchswissenschaftlern in Kontakt zu treten. Auf diese Weise kommt es zu einer erfolgreichen Kooperation.

Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Über das Lehrangebot hinaus betreibt das DIGR eine intensive Nachwuchsförderung. So kann das Institut Stipendien und Druckkostenzuschüsse für Veröffentlichungen vergeben. Darüber hinaus verleiht es Dissertationspreise für herausragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts.

Entsprechend der an alle juristischen Fakultäten in Deutschland versandten Ausschreibung werden bei der Preisvergabe nur Dissertationen berücksichtigt, die in deutscher Sprache veröffentlicht und im Promotionsverfahren an einer deutschen Universität zur Verleihung des Grades „Dr. iur.“ mit der besten Note „summa cum laude“ bewertet wurden. Über die Vergabe der Preise entscheidet ein unabhängiges Expertengremium, das von der Mitgliederversammlung des DIGR bestimmt wird.

Die bisherigen Preisträger sind die Assessoren Dr. Sebastian Kluckert und Dr. Markus Zimmermann, deren Dissertationen sich beide mit besonderer wissenschaftlicher Gründlichkeit hochaktuellen Fragen aus dem Krankenversicherungsrecht widmen und jeweils im Verlag Duncker & Humblot in den „Schriften zum Gesundheitsrecht“ erschienen sind. Dr. Kluckert erhielt die Auszeichnung für seine mehr als 400 Seiten umfassende Dissertation mit dem Titel „Gesetzliche Krankenkassen als Normadressaten des Europäischen Wettbewerbsrechts. Zugleich ein Beitrag zum wettbewerbsrechtlichen Unternehmensbegriff im allgemeinen sowie im Bereich der sozialen Sicherheit.“

Die Preisvergabe an Dr. Zimmermann erfolgte für seine über 500-seitige Dissertation mit dem Titel „Sozialversicherung und Privatversicherung im Kompetenzengefüge des Grundgesetzes. Dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.“

Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht

Auf große Resonanz stoßen stets die „Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht“. Diese vom DIGR zusammen mit der Freien Universität Berlin durchgeführte Veranstaltungsreihe versucht aus der Begegnung von Wissenschaft und Praxis Impulse für die Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens zu geben. Entsprechend dem interdisziplinären Ansatz führen die Berliner Gespräche zu Diskussionen grundlegender Fragen insbesondere aus juristischer, ökonomischer, politischer und heilkundiger Sicht. Unter den Teilnehmern der Tagungen befanden sich viele herausragende Experten: Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vertreter von Bundesministerien und des Bundesversicherungsamtes, Richter aus der Verfassungs-, Sozial-, Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit, Repräsentanten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, Vertreter der pharmazeutischen Industrie, zahlreiche Repräsentanten ärztlicher und zahnärztlicher Organisationen des öffentlichen sowie privaten Rechts, Rechtswissenschaftler und Rechtsanwälte. Hinzu kamen zahlreiche Journalisten von Fernsehsendern und Presseorganen. mehr

Gesundheitsreform

Das DIGR hat sich an der Diskussion über die Gesundheitsreform 2006/2007 mit Forschungsergebnissen intensiv beteiligt. Dazu gehört insbesondere die in hoher Auflage gedruckte Schrift „Staatsmedizin auf dem Prüfstand der Verfassung. Zur aktuellen Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen”. Diese Arbeit beschäftigt sich mit Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimttelversorgung vom 26.04.2006, des Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze vom 22.12.2006 sowie des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26.03.2007. Ein besonderer Forschungsschwerpunkt liegt auf der kritischen Untersuchung von Vorschriften, welche sich auf die private Krankenversicherung beziehen.

Arbeitsergebnisse des DIGR flossen auch in zahlreiche Vorträge ein, die der Direktor des DIGR im Rahmen von Fachtagungen gehalten hat (siehe zu näheren Informationen unter Veranstaltungen).

Als Einzelsachverständiger nahm der Direktor des DIGR mehrfach an öffentlichen Anhörungen in Ausschüssen des Deutschen Bundestages teil. Im Ausschuss für Gesundheit wirkte er in jüngerer Zeit an Anhörungen mit, welche die Entschuldung gesetzlicher Krankenkassen (PDF-Dokument), Regelungen zur privaten Krankenversicherung (PDF-Dokument), die Reform der sozialen Pflegeversicherung (PDF-Dokument) und Altersgrenzen bei Gesundheitsberufen (Artikel Ärzteblatt) zum Gegenstand hatten.